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   BAG, 22.10.1975 - 4 AZR 501/74   

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BAG, 22.10.1975 - 4 AZR 501/74 (https://dejure.org/1975,1420)
BAG, Entscheidung vom 22.10.1975 - 4 AZR 501/74 (https://dejure.org/1975,1420)
BAG, Entscheidung vom 22. Oktober 1975 - 4 AZR 501/74 (https://dejure.org/1975,1420)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gesamttätigkeit - Springer - Vertretung von Beamten - Vetreteung von Angestellten - Rentengeschäftsstelle

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Eingruppierung: "Springer", Verrichtung höherwertiger Tätigkeit

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 19.03.1975 - 4 AZR 265/74

    Eingruppierung: Dokumentar/Dokumentator

    Auszug aus BAG, 22.10.1975 - 4 AZR 501/74
    Im Rahmen des ihm hierbei zukommenden Beurteilungsspielraumes nimmt das Landesarbeitsgericht in revisionsrechtlich nicht zu beanstandender Weise beim Kläger eine einheitlich zu bewertende Gesamttätigkeit an, di es in Übereinstimmung mit der Senatsrechtsprechung zutreffend mit den behördlichen Geschäftsverteilungsplänen, der Organisation der Rentengeschäftsstelle W der Beklagten sowie mit dem inneren Zusammenhang der dem Kläger übertragenen Aufgaben begründet (vgl. die Urteile des Senats vom Io. September 1975 - 4 AZR 485/74 -, zur Veröffentlichung im Nachschlagewerk vorgesehen, 19. März 1975 - 4 AZR 265/74 -, /"demnächst 7 AP Nr. 85 zu §§ 22, 23 BAT,26. Februar 1975 - 4 AZR 225/74 -, /~demnächst 7 AP Nr. 84 zu §§ 22, 23 BAT, 11. Dezember 1974 - 4 AZR 91/74 -, /"demnächst 7 AP Nr. 82 zu §§ 22, 23 BAT, 16. Oktober 1974 - 4 AZR 1/74 -, /"demnächst 7 AP Nr. 81 zu §§ 22, 23 BAT und 9. November 1973 - 4 AZR 27/73 /"demnächst 7 AP Nr. 77 zu §§ 22, 23 BAT, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Einmal liegt es nämlich im Rahmen des insoweit den Tatsacheninstanzen zukommenden Beurteilungsspielraumes, ob sie bei einem Angestellten dessen überwiegend auszuübende Tätigkeit (§§ 2 2, 23 KnAT bzw. BAT) tarifrechtlich beurteilen oder eine einheitlich zu bewertende Gesamttätigkeit bzw. mehrere jeweils für sich allein nicht überwiegende Teiltätigkeitenim Sinne des Vortrages der Beklagten annehmen (vgl. die zuvor genannten Urteile des Senats, insbesondere das Urteil vom 19- März 1975 - 4 AZR 265/74- /"demnächst 7 AP Nr. 85 zu §§ 2 2, 23 BAT).

    In Übereinstimmung mit der Senaterechtsprechung hat das Landesarbeitsgericht auch aus der Annahme einer .einheitlich zu bewertenden Gesamttätigkeit die weitere zutreffende Rechtsfolge hergeleitet, daß es dann eines Überwiegens der qualifizierenden Tätigkeitsmerkmale nicht bedarf (vgl. Urteile des Senats vom 19- März 1975 AZR 265/74- -, /cLemnächst 7 AP Nr. 85 zu §§ 22, 23 BAT und 9 November 1973 AZR 27/75 -, /"demnächst 7 AP Nr. 77 zu §§ 22, 23 BAT, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, im Anschluß an BAG AP Nr. 7o, 69, 61 und 4-3 zu §§ 22, 23 BAT).

    Dabei verkennt das Landesarbeitsgericht, daß für die tarifrechtliche Bewertung der Tätigkeit eines Angestellten nach dem KnAT wie nach dem BAT grundsätzlich unbeachtlich ist, ob er auf Dauer oder nur zeitweilig wie der Kläger auf einem Beamtendienstposten tätig ist, wie dieser im Stellenplan aus gewiesen ist und welche vergleichbaren Tätigkeiten Beamte erledigen, denn auf alle diese Umstände stellen die tariflichen Tätigkeitsmerkmale nicht ab (vgl. die Urteile des Senats vom Io. September 1975 - 4 AZR 58/|-/74 zur Veröffentlichung im Nachschlagewerk vorgesehen, 19 März 1975 - 4 AZR 265/74 -, /"demnächst 7 AP Nr. 85 zu §§ 22, 25 BAT und 9 November 1975 - 4 AZR 27/73 /"demnächst 7 AP Nr. 77 zu §§ 22, 23 BAT, auch zur Veröffentlichung im Nachschlagewerk vorgesehen, im Anschluß an BAG AP Nr. 38 und 60 zu §§ 22, 23 BAT).

  • BAG, 09.11.1973 - 4 AZR 27/73

    Eingruppierungsprozeß - Überwiegend auszuübende Tätigkeit - Öffentlicher Dienst -

    Auszug aus BAG, 22.10.1975 - 4 AZR 501/74
    Im Rahmen des ihm hierbei zukommenden Beurteilungsspielraumes nimmt das Landesarbeitsgericht in revisionsrechtlich nicht zu beanstandender Weise beim Kläger eine einheitlich zu bewertende Gesamttätigkeit an, di es in Übereinstimmung mit der Senatsrechtsprechung zutreffend mit den behördlichen Geschäftsverteilungsplänen, der Organisation der Rentengeschäftsstelle W der Beklagten sowie mit dem inneren Zusammenhang der dem Kläger übertragenen Aufgaben begründet (vgl. die Urteile des Senats vom Io. September 1975 - 4 AZR 485/74 -, zur Veröffentlichung im Nachschlagewerk vorgesehen, 19. März 1975 - 4 AZR 265/74 -, /"demnächst 7 AP Nr. 85 zu §§ 22, 23 BAT,26. Februar 1975 - 4 AZR 225/74 -, /~demnächst 7 AP Nr. 84 zu §§ 22, 23 BAT, 11. Dezember 1974 - 4 AZR 91/74 -, /"demnächst 7 AP Nr. 82 zu §§ 22, 23 BAT, 16. Oktober 1974 - 4 AZR 1/74 -, /"demnächst 7 AP Nr. 81 zu §§ 22, 23 BAT und 9. November 1973 - 4 AZR 27/73 /"demnächst 7 AP Nr. 77 zu §§ 22, 23 BAT, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    In Übereinstimmung mit der Senaterechtsprechung hat das Landesarbeitsgericht auch aus der Annahme einer .einheitlich zu bewertenden Gesamttätigkeit die weitere zutreffende Rechtsfolge hergeleitet, daß es dann eines Überwiegens der qualifizierenden Tätigkeitsmerkmale nicht bedarf (vgl. Urteile des Senats vom 19- März 1975 AZR 265/74- -, /cLemnächst 7 AP Nr. 85 zu §§ 22, 23 BAT und 9 November 1973 AZR 27/75 -, /"demnächst 7 AP Nr. 77 zu §§ 22, 23 BAT, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, im Anschluß an BAG AP Nr. 7o, 69, 61 und 4-3 zu §§ 22, 23 BAT).

    Dabei verkennt das Landesarbeitsgericht, daß für die tarifrechtliche Bewertung der Tätigkeit eines Angestellten nach dem KnAT wie nach dem BAT grundsätzlich unbeachtlich ist, ob er auf Dauer oder nur zeitweilig wie der Kläger auf einem Beamtendienstposten tätig ist, wie dieser im Stellenplan aus gewiesen ist und welche vergleichbaren Tätigkeiten Beamte erledigen, denn auf alle diese Umstände stellen die tariflichen Tätigkeitsmerkmale nicht ab (vgl. die Urteile des Senats vom Io. September 1975 - 4 AZR 58/|-/74 zur Veröffentlichung im Nachschlagewerk vorgesehen, 19 März 1975 - 4 AZR 265/74 -, /"demnächst 7 AP Nr. 85 zu §§ 22, 25 BAT und 9 November 1975 - 4 AZR 27/73 /"demnächst 7 AP Nr. 77 zu §§ 22, 23 BAT, auch zur Veröffentlichung im Nachschlagewerk vorgesehen, im Anschluß an BAG AP Nr. 38 und 60 zu §§ 22, 23 BAT).

  • BAG, 10.09.1975 - 4 AZR 485/74

    Beihilfen bei Wehrbereichsverwaltung - Sachbearbeiterin im Sachgebiet -

    Auszug aus BAG, 22.10.1975 - 4 AZR 501/74
    Das wirkt sich je- doch für die Entscheidung des Rechtsstreits nicht aus, da zwischen den Parteien ah 1. Januar 197o die BeStimmungen des gekündigten KnAT sowie der ebenfalls gekündigten Anlage 1 a dazu - wenn auch nicht mehr mit tariflicher Wirkung - gemäß § 4 Abs. 4 TVG weitergegolten haben (vgl. Urteil des Senats vom Io. September 1975 - 4 AZR 485/74 zur Veröffentlichung im Nachschlagewerk vorgesehen, im Anschluß an das Urteil vom 29. Januar 1975 - 4 AZR 218/74 -, /"demnächst 7 AP Nr. 8 zu § 4 TVG Nachwirkung, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Im Rahmen des ihm hierbei zukommenden Beurteilungsspielraumes nimmt das Landesarbeitsgericht in revisionsrechtlich nicht zu beanstandender Weise beim Kläger eine einheitlich zu bewertende Gesamttätigkeit an, di es in Übereinstimmung mit der Senatsrechtsprechung zutreffend mit den behördlichen Geschäftsverteilungsplänen, der Organisation der Rentengeschäftsstelle W der Beklagten sowie mit dem inneren Zusammenhang der dem Kläger übertragenen Aufgaben begründet (vgl. die Urteile des Senats vom Io. September 1975 - 4 AZR 485/74 -, zur Veröffentlichung im Nachschlagewerk vorgesehen, 19. März 1975 - 4 AZR 265/74 -, /"demnächst 7 AP Nr. 85 zu §§ 22, 23 BAT,26. Februar 1975 - 4 AZR 225/74 -, /~demnächst 7 AP Nr. 84 zu §§ 22, 23 BAT, 11. Dezember 1974 - 4 AZR 91/74 -, /"demnächst 7 AP Nr. 82 zu §§ 22, 23 BAT, 16. Oktober 1974 - 4 AZR 1/74 -, /"demnächst 7 AP Nr. 81 zu §§ 22, 23 BAT und 9. November 1973 - 4 AZR 27/73 /"demnächst 7 AP Nr. 77 zu §§ 22, 23 BAT, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    V b KnAT Fallgruppe 1 (wie bei der VergGr. V b BAT Fallgruppe 1) eine Steigerung der Fachkenntnisse der Tiefe und der Breite nach erfordern, wobei sich aus der Breite der benötigten Fachkenntnisse auch deren Tiefe ergeben kann (vgl. Urteile des Senats vom Io.September 1975 - 4 AZR 485/74 zur Veröffentlichung im Nachschlagewerk vorgesehen, und 12. Februar 1975 - 4 AZR 219/74 L demnächst 7 AP Nr. 83 zu §§ 22, 23 BAT, im Anschluß an BAG AP Nr. 12, 48 und 72 zu §§ 22, 23 BAT, letztere Entscheidung auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

  • BAG, 11.12.1974 - 4 AZR 91/74

    Verwaltungsangestellter - Technischer Angestellter - Landesstraßenbauamt -

    Auszug aus BAG, 22.10.1975 - 4 AZR 501/74
    Im Rahmen des ihm hierbei zukommenden Beurteilungsspielraumes nimmt das Landesarbeitsgericht in revisionsrechtlich nicht zu beanstandender Weise beim Kläger eine einheitlich zu bewertende Gesamttätigkeit an, di es in Übereinstimmung mit der Senatsrechtsprechung zutreffend mit den behördlichen Geschäftsverteilungsplänen, der Organisation der Rentengeschäftsstelle W der Beklagten sowie mit dem inneren Zusammenhang der dem Kläger übertragenen Aufgaben begründet (vgl. die Urteile des Senats vom Io. September 1975 - 4 AZR 485/74 -, zur Veröffentlichung im Nachschlagewerk vorgesehen, 19. März 1975 - 4 AZR 265/74 -, /"demnächst 7 AP Nr. 85 zu §§ 22, 23 BAT,26. Februar 1975 - 4 AZR 225/74 -, /~demnächst 7 AP Nr. 84 zu §§ 22, 23 BAT, 11. Dezember 1974 - 4 AZR 91/74 -, /"demnächst 7 AP Nr. 82 zu §§ 22, 23 BAT, 16. Oktober 1974 - 4 AZR 1/74 -, /"demnächst 7 AP Nr. 81 zu §§ 22, 23 BAT und 9. November 1973 - 4 AZR 27/73 /"demnächst 7 AP Nr. 77 zu §§ 22, 23 BAT, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Als weitere rechtliche Begründung kommt hierfür insbesondere auch der Umstand in Betracht, daß dem Kläger seine recht vielseitigen Aufgaben, deren Einzelheiten und Ablauf oft von vorn herein überhaupt nicht zu übersehen sind, insgesamt einheitlich übertragen worden sind (vgl. die Urteile des Senats vom 26. Februar 1975 - 4 AZR 225/74 -, /"demnächst 7 AP Nr. 84 zu §§ 22, 23 BAT, 11. Dezember 1974 - 4 AZR 91/74 -, /"demnächst 7 AP Nr. 82 zu §§ 22, 23 BAT sowie insbesondere 16. Oktober 1974 - 4 AZR 1/74 -, /"demnächst 7 Die hiergegen von der Beklagten, auch in der Revision, erhobenen Einwendungen greifen nicht durch. Ins besondere kann sich die Beklagte nicht darauf stützen, beim Kläger hätten "Teiltätigkeiten" im Sinne der Se na tsrechtsprechung angenommen werden müssen (vgl. BAG AP Nr. 4o zu §§ 2 2, 23 BAT und AP Nr. 97 zu § 3 TOA).

    Diese übereinstimmende rechtliche Beurteilung der Prozeßparteien ist zwar für die Gerichte nicht bindend, weil die Prozeßparteien Rechtsfragen nicht wie Tatsachen unstreitig stellen und damit der gerichtlichen Beurteilung entziehen können (vgl. die Urteile des Senats vom 11. Dezember 1974 - 4 AZR 91/74 -, /"demnächst 7 AP Nr. 82 zu §§ 22, 23 BAT sowie 28. August 1974 - 4 AZR 446/73- /~demnächst 7 AP Nr. 79 zu §§ 22, 23 BAT, auch AP Nr. 56 zu §§ 22, 23 BAT).

  • BAG, 16.10.1974 - 4 AZR 1/74

    Angestellter im Forstinnendienst - Anspruch auf Eingruppierung - Tarifliche

    Auszug aus BAG, 22.10.1975 - 4 AZR 501/74
    Im Rahmen des ihm hierbei zukommenden Beurteilungsspielraumes nimmt das Landesarbeitsgericht in revisionsrechtlich nicht zu beanstandender Weise beim Kläger eine einheitlich zu bewertende Gesamttätigkeit an, di es in Übereinstimmung mit der Senatsrechtsprechung zutreffend mit den behördlichen Geschäftsverteilungsplänen, der Organisation der Rentengeschäftsstelle W der Beklagten sowie mit dem inneren Zusammenhang der dem Kläger übertragenen Aufgaben begründet (vgl. die Urteile des Senats vom Io. September 1975 - 4 AZR 485/74 -, zur Veröffentlichung im Nachschlagewerk vorgesehen, 19. März 1975 - 4 AZR 265/74 -, /"demnächst 7 AP Nr. 85 zu §§ 22, 23 BAT,26. Februar 1975 - 4 AZR 225/74 -, /~demnächst 7 AP Nr. 84 zu §§ 22, 23 BAT, 11. Dezember 1974 - 4 AZR 91/74 -, /"demnächst 7 AP Nr. 82 zu §§ 22, 23 BAT, 16. Oktober 1974 - 4 AZR 1/74 -, /"demnächst 7 AP Nr. 81 zu §§ 22, 23 BAT und 9. November 1973 - 4 AZR 27/73 /"demnächst 7 AP Nr. 77 zu §§ 22, 23 BAT, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Als weitere rechtliche Begründung kommt hierfür insbesondere auch der Umstand in Betracht, daß dem Kläger seine recht vielseitigen Aufgaben, deren Einzelheiten und Ablauf oft von vorn herein überhaupt nicht zu übersehen sind, insgesamt einheitlich übertragen worden sind (vgl. die Urteile des Senats vom 26. Februar 1975 - 4 AZR 225/74 -, /"demnächst 7 AP Nr. 84 zu §§ 22, 23 BAT, 11. Dezember 1974 - 4 AZR 91/74 -, /"demnächst 7 AP Nr. 82 zu §§ 22, 23 BAT sowie insbesondere 16. Oktober 1974 - 4 AZR 1/74 -, /"demnächst 7 Die hiergegen von der Beklagten, auch in der Revision, erhobenen Einwendungen greifen nicht durch. Ins besondere kann sich die Beklagte nicht darauf stützen, beim Kläger hätten "Teiltätigkeiten" im Sinne der Se na tsrechtsprechung angenommen werden müssen (vgl. BAG AP Nr. 4o zu §§ 2 2, 23 BAT und AP Nr. 97 zu § 3 TOA).

  • BAG, 26.02.1975 - 4 AZR 225/74

    Eingruppierung: Lehrkraft an einer Technischen Schule der Bundesluftwaffe

    Auszug aus BAG, 22.10.1975 - 4 AZR 501/74
    Im Rahmen des ihm hierbei zukommenden Beurteilungsspielraumes nimmt das Landesarbeitsgericht in revisionsrechtlich nicht zu beanstandender Weise beim Kläger eine einheitlich zu bewertende Gesamttätigkeit an, di es in Übereinstimmung mit der Senatsrechtsprechung zutreffend mit den behördlichen Geschäftsverteilungsplänen, der Organisation der Rentengeschäftsstelle W der Beklagten sowie mit dem inneren Zusammenhang der dem Kläger übertragenen Aufgaben begründet (vgl. die Urteile des Senats vom Io. September 1975 - 4 AZR 485/74 -, zur Veröffentlichung im Nachschlagewerk vorgesehen, 19. März 1975 - 4 AZR 265/74 -, /"demnächst 7 AP Nr. 85 zu §§ 22, 23 BAT,26. Februar 1975 - 4 AZR 225/74 -, /~demnächst 7 AP Nr. 84 zu §§ 22, 23 BAT, 11. Dezember 1974 - 4 AZR 91/74 -, /"demnächst 7 AP Nr. 82 zu §§ 22, 23 BAT, 16. Oktober 1974 - 4 AZR 1/74 -, /"demnächst 7 AP Nr. 81 zu §§ 22, 23 BAT und 9. November 1973 - 4 AZR 27/73 /"demnächst 7 AP Nr. 77 zu §§ 22, 23 BAT, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Als weitere rechtliche Begründung kommt hierfür insbesondere auch der Umstand in Betracht, daß dem Kläger seine recht vielseitigen Aufgaben, deren Einzelheiten und Ablauf oft von vorn herein überhaupt nicht zu übersehen sind, insgesamt einheitlich übertragen worden sind (vgl. die Urteile des Senats vom 26. Februar 1975 - 4 AZR 225/74 -, /"demnächst 7 AP Nr. 84 zu §§ 22, 23 BAT, 11. Dezember 1974 - 4 AZR 91/74 -, /"demnächst 7 AP Nr. 82 zu §§ 22, 23 BAT sowie insbesondere 16. Oktober 1974 - 4 AZR 1/74 -, /"demnächst 7 Die hiergegen von der Beklagten, auch in der Revision, erhobenen Einwendungen greifen nicht durch. Ins besondere kann sich die Beklagte nicht darauf stützen, beim Kläger hätten "Teiltätigkeiten" im Sinne der Se na tsrechtsprechung angenommen werden müssen (vgl. BAG AP Nr. 4o zu §§ 2 2, 23 BAT und AP Nr. 97 zu § 3 TOA).

  • BAG, 29.01.1975 - 4 AZR 218/74

    Tarifvertrag: Fortgeltung nach Auslaufen

    Auszug aus BAG, 22.10.1975 - 4 AZR 501/74
    Das wirkt sich je- doch für die Entscheidung des Rechtsstreits nicht aus, da zwischen den Parteien ah 1. Januar 197o die BeStimmungen des gekündigten KnAT sowie der ebenfalls gekündigten Anlage 1 a dazu - wenn auch nicht mehr mit tariflicher Wirkung - gemäß § 4 Abs. 4 TVG weitergegolten haben (vgl. Urteil des Senats vom Io. September 1975 - 4 AZR 485/74 zur Veröffentlichung im Nachschlagewerk vorgesehen, im Anschluß an das Urteil vom 29. Januar 1975 - 4 AZR 218/74 -, /"demnächst 7 AP Nr. 8 zu § 4 TVG Nachwirkung, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 12.02.1975 - 4 AZR 219/74

    Eingruppierung: Voraussetzungen für eine einheitlich zu bewertende

    Auszug aus BAG, 22.10.1975 - 4 AZR 501/74
    V b KnAT Fallgruppe 1 (wie bei der VergGr. V b BAT Fallgruppe 1) eine Steigerung der Fachkenntnisse der Tiefe und der Breite nach erfordern, wobei sich aus der Breite der benötigten Fachkenntnisse auch deren Tiefe ergeben kann (vgl. Urteile des Senats vom Io.September 1975 - 4 AZR 485/74 zur Veröffentlichung im Nachschlagewerk vorgesehen, und 12. Februar 1975 - 4 AZR 219/74 L demnächst 7 AP Nr. 83 zu §§ 22, 23 BAT, im Anschluß an BAG AP Nr. 12, 48 und 72 zu §§ 22, 23 BAT, letztere Entscheidung auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 28.08.1974 - 4 AZR 446/73

    Einheitlich zu bewertende Gesamttätigkeit - Tätigkeitsmerkmal - Technische

    Auszug aus BAG, 22.10.1975 - 4 AZR 501/74
    Diese übereinstimmende rechtliche Beurteilung der Prozeßparteien ist zwar für die Gerichte nicht bindend, weil die Prozeßparteien Rechtsfragen nicht wie Tatsachen unstreitig stellen und damit der gerichtlichen Beurteilung entziehen können (vgl. die Urteile des Senats vom 11. Dezember 1974 - 4 AZR 91/74 -, /"demnächst 7 AP Nr. 82 zu §§ 22, 23 BAT sowie 28. August 1974 - 4 AZR 446/73- /~demnächst 7 AP Nr. 79 zu §§ 22, 23 BAT, auch AP Nr. 56 zu §§ 22, 23 BAT).
  • BAG, 07.07.1971 - 4 AZR 291/70

    Eingruppierung - Ausübung mehrerer Tätigkeiten - Aufgabenkreis des Angestellten -

    Auszug aus BAG, 22.10.1975 - 4 AZR 501/74
    Sie stellen im Gegensatz zur Auffassung der Beklagten auch nicht auf'das Gepräge" ab, wo bei es sich ohnehin um einen höchst unbestimmten, tarifrechtlich kaum verwertbaren Begriff handelt (vgl. BAG AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT Krankenkassen).
  • BAG, 08.02.1978 - 4 AZR 557/76

    Spezialaufgaben - Selbständige tarifliche Fallgruppen - Gesamttätigkeit -

    Mit Recht geht das Landesarbeitsgericht in der Hauptsache davon aus, daß zwischen den Parteien der KnAT aufgrund beiderseitiger Tarifbindung bis zum 31 Dezember 1969 nach §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 Satz 1 TVG normativ und zwingend gegolten hat und daß nach diesem Zeitpunkt dessen als Tarifrecht außer Kraft getretene Bestimmungen nur noch mit den Rechtswirkungen des § 4 Abs. 5 TVG nachwirkend weitergegolten haben (vgl. BAG AP Nr. 1 zu §§ 22, 23 KnAT).

    V b KnAT kommt es im übrigen - anders als bei der Ausführung von nur unter die Fallgruppe 1 fallenden Aufgaben (BAG AP Nr. 1 zu §§ 22, 23 KnAT) - aus Rechtsgründen nicht in Betracht, sofern ein Angestellter Aufgaben der Fallgruppe 1 und solche der Fallgruppen 2 a ) - j) oder solche der Fallgruppen 2 a) - j) nebeneinander ausübt, eine einheitlich zu bewertende Gesamttätigkeit anzunehmen (vgl. Urteil des Senats vom 14-, Dezember 1977 AZR 476/76 -, zur Veröffentlichung im Nachschlagewerk bestimmt, im Anschluß an BAG AP Nr. 93 zu §§ 22, 23 BAT, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, auch BAG AP Nr. 87 und 86 zu §§ 22, 23 BAT mit weiteren Nachweisen).

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